Die Chiropraxis Lüpken ist eine Privatpraxis
Die Berechnung der Behandlungskosten richtet sich nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GeBüH).
Kostenübernahme durch gesetzlichen Krankenkassen
In Ausnahmefällen besteht eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Kostenübernahme erfolgt.
Ggfs. können Sie die Kosten auch über eine Zusatzversicherung abrechnen, die Heilpraktikerleistungen erstattet.
Das Angebot richtet sich an Selbstzahler und Privatpatienten.