Ausfallhonorar

Ausfallhonorar

Wir sind eine Bestellpraxis

Die Chriopraxis Lüpken wird auf Grundlage einer Bestell- bzw. Terminpraxis geführt. Das bedeutet, dass der gebuchte Termin ausschließlich für Sie reserviert wird. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei uns keine langen Wartezeiten haben. Es wird darum gebeten, nicht unangemeldet in unserer Praxis zu erscheinen. Behandlungstermine können telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Buchungssystem auf unserer Internetseite verbindlich gebucht werden.

Ausfallhonorar bei schuldhafter Säumnis

Die Chiropraxis Lüpken ist eine reine Bestellpraxis. Der gebuchte Behandlungstermin wird ausschließlich für Sie freigehalten; es werden keine anderen Patienten in dieser Zeit behandelt. Wenn Sie vereinbarte Behandlungstermine nicht einhalten können, müssen Sie diese spätestens 24 Stunden vorher absagen, damit die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen werden kann. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird.

Zulässige Entschuldigungsgründe für Terminsäumnis

Entschuldigungsgründe für das unverschuldete Nichterscheinen zum vereinbarten Behandlungstermin können beispielsweise eine kurzfristig ernsthafte Erkrankung, das Einsetzen einer Entbindung, ein Unfall, Flugverspätungen, höhere Gewalt oder Ähnliches sein. Hierbei handelt es sich um eine nicht abschließende Aufzählung, so dass noch weitere Entschuldigungsgründe denkbar sind.

Frühzeitige Terminabsage

Sollten Sie einen gebuchten Behandlungstermin einmal nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie Ihren Termin möglichst frühzeitig, jedoch spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn, abzusagen. Terminabsagen können telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Buchungssystem auf unserer Internetseite erfolgen. Sollte ein vereinbarter Behandlungstermin von beiden Seiten einvernehmlich verschoben werden oder der Behandlungstermin ausnahmsweise an einen anderen Patienten anderweitig vergeben werden können, wird die Chiropraxis Lüpken kein Ausfallhonorar in Rechnung stellen. Sofern der ursprünglich für Sie reservierte Behandlungstermin nicht durch einen anderen Patienten gebucht wird, kann der Terminausfall regelmäißg nicht anderweitig kompensiert werden. Eine kurzfristige Einbestellungen von anderen Patienten ist uns in der Regel nicht möglich.

Höhe des Aufallhonorars

Je Behandlungsstunde können bis zu 80,00 € bzw. je halbe Stunde bis zu 40,00 € als pauschales Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden. Sollte die Chriopraxis Lüpken ein Ausfallhonorar in der genannten Höhe in Rechnung stellen, bleibt es dem Patienten unbenommen, den nachweis zu führen, dass ein Honorarausfall konkret entweder nicht oder nicht in der Höhe entstanden ist. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Kosten des Ausfallhonorars von Krankenkassen nicht erstattet werden, weshalb Sie alleinig für die Zahlung des Ausfallhonorars verantwortlich sind.